Funktionsträger
Ansprechpartner
Benjamin Stange (kom.)
- Ortsbeauftragter -
Aufgaben eines Ortsbeauftragten (OB)
- Leitung des Ortsverbandes (OV) in eigener Verantwortung
- Vollziehung des THW-Helferrechtsgesetzes -> Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
- verantwortlich für den Ausbildungsstand
- Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene
- organisatorischer Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich
- erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK (Logistik und Kommunikation) des OV
- erhält bei überörtlichen Einsätzen die Aufträge vom Geschäftsführer
- er repräsentiert den Ortsverband nach außen
- er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.
Ansprechpartner
Holger Riemann (kom.)
- Stellv. Ortsbeauftragter -
Aufgaben eines stellvertretenden Ortsbeauftragten (stellv. OB)
- Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV
- Abwesenheitsvertreter des OB (übernimmt dessen Funktion und Aufgaben)
- verantwortlich für den inneren Dienst im OV
- verantwortlich für Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes
- Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
- Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
- die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
- Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
- entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB,
- die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
- die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
- die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
Ansprechpartner
Marco Schröder und Holger Riemann
- Ortsjugendbeauftragte -
Aufgaben eines Ortsjugendbeauftragten (OJB)
Der/ Die Ortsjugendbeauftragte (OJB) ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer*innen des OV zuständig. (Bei mehreren OJB regelt der/ die stv. OB die Kompetenzen untereinander.)
Der/ Die OJB ist verpflichtet:
- Betreuung und Ausbildung der Junghelfer*innen
- die Ausbildungsplanung mit dem/r Ausbildungsbeauftragten abzusprechen
- Interesse des einzelnen Junghelfenden zu fördern
- Ansprechpartner*in des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e. V." zu sein
- eng mit den Jugendgruppenleitenden zusammen zu arbeiten
- wird durch die Führungskräfte und Helfer*innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt
- teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit den Jugendgruppenleitenden
- Sicherstellung der materiellen Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege
- übernimmt bei Einsätzen auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV