Sie verdeutlichten den Teilnehmern, zu denen auch Sicherheitsbeauftragte und ADR-Fahrer gehörten, die Unterschiede von Gefahrstoff und Gefahrgut und brachten die Besonderheiten der 1000-Punkte-Regelung sowie Voraussetzungen für Freistellungen nach ADR (Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) in Erinnerung. Anhand von Beispielen wurden die Kenntnisse zu Kennzeichnungen von Versandstücken als auch Bau- und Prüfvorschriften von Verpackungen gem. ADR aufgefrischt. Die Änderungen durch das ADR 2015 wurden ebenso besprochen wie die Bedeutung der Tunnelbeschränkungen.
In Hamburg fallen folgende Tunnel in die Tunnelkategorie „E“ zzgl. der speziellen Ausnahmen wie folgt (Quelle: BMVI):
- Wallringtunnel Hamburg-Altstadt: nur E
- Tunnel Alsterkrugchaussee: E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit
- CCH-Tunnel: nur E
- A7 – Elbtunnel: E von 05.00 bis 23.00 Uhr, C in der übrigen Zeit
- Krohnstiegtunnel: E von 06.00 bis 21.00 Uhr, C in der übrigen Zeit
Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen.
Im THW-Extranet steht die aktuelle Berechnungstabelle für Gefahrguttransporte im THW sowie die schriftlichen Weisungen, Übersicht Tunnelbeschränkungscode und vieles mehr zum Download bereit.
Auf dem Gefahrgut-Infokärtchen des BMVI sind weitere Informationen zur Kennzeichnung von Gefahrgut zu finden.
Die "Taschenkarte Gefahrgut" ist eine komprimierte Zusammenfassung von Gefahrgutsymbolen und Grundregeln aus dem Gefahrgutrecht ergänzt um Anwendungsregeln im THW. Sie bietet dem Fachkundigen wie erstmals Interessierten einen schnellen Überblick und eine erste Information.
Quelle: THW Geschäftsstelle Hamburg