Am 25.06.2014 fand ab 18:30 Uhr im Ortsverband Hamburg-Eimsbüttel die Erstbelehrung gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel statt. 30 Helferinnen und Helfer aus der Hansestadt nahmen an der freiwilligen Veranstaltung teil. Sie wurden über die Rechte und Pflichten aufgeklärt, die bei der Verpflegungsausgabe in einer Gruppe zu beachten sind.
Diese Hygienebelehrung muss alle 3 Jahre wieder aufgefrischt werden, damit sie ihre Gültigkeit nicht verliert.
Quelle: Dörthe Wabner